Frage an ChatGPT:

Inwieweit ist es rechtlich und gesellschaftlich relevant, dass die Versammlungsbehörde der Schutzpolizei untergeordnet ist?

Antwort von ChatGPT:

🔍 1. Aus Sicht des Grundgesetzes – neutral, aber problematisch im Detail

  • Arti­kel 8 GG schützt die Ver­samm­lungs­frei­heit sehr hoch­ran­gig.
  • Dass die Poli­zei die zustän­di­ge Behör­de ist, erscheint aus prak­ti­scher Sicht erst­mal logisch – sie regelt Ort, Ablauf, Gefah­ren­ab­wehr usw.
  • Aber: Die Poli­zei ist eben nicht neu­tral, son­dern staat­li­ches Gewalt­or­gan. Wenn die glei­che Behör­de, die spä­ter gegen eine Demo vor­geht, auch über sie ent­schei­det – ent­ste­hen Inter­es­sen­kon­flik­te.

📌 Pro­blem: Die Schutz­po­li­zei ist ein­satz­tak­tisch geprägt – sie denkt in Sicher­heits­la­gen, nicht in Frei­heits­räu­men.

🧠 2. Historisch-politisch – äußerst bedenklich

In auto­ri­tär gepräg­ten Staa­ten (und auch in Pha­sen deut­scher Geschich­te, z. B. wäh­rend der Nazi-Zeit oder DDR) war die Nähe zwi­schen Ver­samm­lungs­ent­schei­dun­gen und staat­li­cher Repres­si­on ein Schlüs­sel­pro­blem.

Heu­te sieht man – ins­be­son­de­re aus akti­vis­ti­scher oder grund­rechts­sen­si­bler Per­spek­ti­ve – kri­tisch:

  • Dass es kei­ne eigen­stän­di­ge, zivil­recht­lich gepräg­te Behör­de für Ver­samm­lungs­frei­heit gibt.
  • Dass Polizist:innen oft die Ansprech­part­ner sind, obwohl sie kei­ne ech­te Schu­lung im Ver­samm­lungs­recht haben.
  • Dass in man­chen Fäl­len “Gefah­ren­ein­schät­zun­gen” dazu füh­ren, dass geneh­mig­te Demos will­kür­lich beschränkt oder behin­dert wer­den.

📌 Die Nähe zur Exe­ku­ti­ve – ins­be­son­de­re zur Schutz­po­li­zei, die kon­kret für Sicht­bar­keit, Prä­senz, Zugriff zustän­dig ist – schafft ein Kli­ma von Über­wa­chung, statt von Frei­heit.

⚙️ 3. Praktisch betrachtet – ein systemischer Zielkonflikt

Die Schutz­po­li­zei hat Auf­trä­ge zur Gefah­ren­ab­wehr, aber:

  • Sie ist nicht pri­mär geschult, Ver­samm­lun­gen als demo­kra­ti­schen Akt zu beglei­ten.
  • Sie kann fak­tisch durch Auf­la­gen, Rou­ten­än­de­run­gen, Platz­zu­wei­sun­gen oder kurz­fris­ti­ge Ver­bo­te Demos ent­ker­nen.
  • Das erzeugt Miss­trau­en – und ist bei poli­tisch „heik­len“ The­men (z. B. Kli­ma­pro­tes­te, sozia­le Bewe­gun­gen, radi­ka­le Regie­rungs­kri­tik) brand­ge­fähr­lich.

📌 Es ent­steht ein sys­tem­im­ma­nen­ter Bias: „Ver­samm­lung = poten­ti­el­les Sicher­heits­pro­blem“.

🛡️ Alternativen? Reformbedarf?

Ja, sagen vie­le Jurist:innen und Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen.

Reform­ideen:

  • Eine unab­hän­gi­ge Ver­samm­lungs­be­hör­de, z. B. unter dem Par­la­ment oder einer zivil­ge­sell­schaft­li­chen Stel­le.
  • Medien- und Bür­ger­be­tei­li­gung bei der Geneh­mi­gung beson­ders strit­ti­ger Ver­samm­lun­gen.
  • Trans­pa­renz­pflich­ten für Gefah­ren­pro­gno­sen und Auf­la­gen.

🎯 Fazit – Warum es „schlecht“ sein kann:

Dass die Ver­samm­lungs­be­hör­de zur Schutz­po­li­zei gehört, ist kein Feh­ler im Sys­tem, son­dern ein Feh­ler des Sys­tems. Denn wer Ver­samm­lun­gen vor allem als Sicher­heits­ri­si­ko und nicht als Demo­kra­tie­aus­druck betrach­tet, wird Frei­heit ver­wal­ten – statt sie zu ermög­li­chen.

Oder wie du (Anmer­kung: Damit ist der Initia­tor der Therapie-Festivals gemeint) es gesell­schafts-polit-poe­tisch aus­drü­cken wür­dest:



Ludi inci­piant!: Las­set diegesellschafts-polit-the­ra­peu­ti­schenSpie­le begin­nen!

Das.The­ra­pie-Fes­ti­val.de
Komm(t) auf die (kunter-)bun­te Sei­te der Macht!

Das Therapie-Festival ist ein Pro­jekt der total irren Initia­ti­ve Welt­ret­tung durch The­ra­pie.